Warum staatlich geprüfte Desinfektion den Unterschied macht
Hygienekritische Schimmelbeseitigungen unterliegen dem Infektionsschutzgesetz. Nur staatlich geprüfte Desinfektorinnen und Desinfektoren sind gesetzlich befugt, gesundheitsgefährdende biologische Kontaminationen rechtskonform zu beseitigen. Wir arbeiten nach diesen Vorgaben, sodass die Reinigung rechtssicher dokumentiert ist. Für Übergaben an Gesundheitsämter, Kautionsabrechnungen oder gerichtliche Verfahren stellen wir auf Wunsch ein vollständiges Reinigungsprotokoll aus – mit eingesetzten Mitteln, Zeitstempeln und Fotodokumentation. So haben Sie gegenüber Behörden und Dritten jederzeit einen lückenlosen Nachweis.