Warum Fachkenntnis im Notfall den Unterschied macht
Tatortreinigung ist gesetzlich kein geschützter Beruf, doch die Anforderungen sind klar geregelt. Die Biostoffverordnung, das Infektionsschutzgesetz und die TRBA 250 schreiben vor, wie mit biologisch kontaminierten Bereichen umzugehen ist. Wer ohne Schutzausrüstung und Sachkenntnis reinigt, gefährdet sich selbst und andere. Unser Team arbeitet mit geprüften Desinfektionsmitteln aus den RKI- und VAH-Listen, deren Wirksamkeit gegen Bakterien, Viren, Pilze und Sporen nachgewiesen ist. Diese Grundlage macht den Unterschied zwischen einer scheinbar sauberen und einer tatsächlich sicheren Umgebung.