Warum Qualifikation bei der Tatortreinigung den Unterschied macht
Tatortreinigung ist kein Gewerbe ohne Voraussetzungen. Unsere Mitarbeitenden brauchen den Sachkundenachweis nach § 4 der Biostoffverordnung, der den fachgerechten Umgang mit potenziell infektiösen Materialien regelt, dazu regelmäßige Schulungen nach den aktuellen RKI-Richtlinien. Wir setzen ausschließlich geprüfte, gelistete Desinfektionsmittel ein und halten die vorgeschriebenen Einwirkzeiten strikt ein. Das schützt die Gesundheit unseres Teams und stellt sicher, dass der gereinigte Bereich danach ohne Risiko wieder genutzt werden kann. In Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern gelten zusätzlich die dortigen Hygienestandards, die wir ebenfalls einhalten.