Warum gesetzliche Vorschriften bei der Tatortreinigung entscheidend sind
Die Reinigung nach Gewaltverbrechen fällt unter die Biostoffverordnung, die TRBA 250 und das Infektionsschutzgesetz. Wer diese Arbeiten gewerblich ausführt, braucht einen Sachkundenachweis nach § 18 IfSG und spezielle Genehmigungen für bestimmte Desinfektionsmittel. Unser Personal trägt flüssigkeitsdichte Schutzanzüge, doppelte Handschuhe und Atemschutz der passenden Schutzstufe. Diese Anforderungen schützen sowohl unser Einsatzteam als auch alle, die den Raum später nutzen.