Warum Qualifikation bei der Leichenfundortreinigung entscheidend ist
Theoretisch darf jedes Reinigungsunternehmen diese Leistung anbieten, denn eine gesetzliche Zulassungspflicht gibt es nicht. In der Praxis entscheidet geschultes Fachpersonal darüber, ob eine Sanierung sicher abgeschlossen wird oder eine Kontaminationsgefahr verbleibt. Unsere Mitarbeitenden verfügen über die Desinfektor-Ausbildung nach IfSG § 18, kennen die Anforderungen der Biostoffverordnung und arbeiten mit persönlicher Schutzausrüstung der Kategorie III. FFP3-Atemschutz, flüssigkeitsdichte Schutzanzüge und doppelte Handschuhe schützen sowohl unser Team als auch die späteren Bewohner des Objekts.