Warum gesetzliche Qualifikationen bei dieser Arbeit entscheidend sind
Das Infektionsschutzgesetz schreibt vor, dass Desinfektionsmaßnahmen nach einer biologischen Kontamination fachgerecht durchgeführt werden – Verstöße können erhebliche Bußgelder nach sich ziehen. Wir arbeiten nach den Anforderungen der Biostoffverordnung, tragen Schutzausrüstung der Kategorie III und verwenden ausschließlich geprüfte, gelistete Desinfektionsmittel mit dokumentierten Einwirkzeiten. Das ist in der Branche keine Selbstverständlichkeit. Wer eine Suizid Reinigungsfirma beauftragt, sollte deshalb gezielt nach Sachkundenachweis und behördlicher Zulassung fragen, bevor der Auftrag erteilt wird.